Gewässerbewirtschaftung gemäß Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde innerhalb der Europäischen Union eine gemeinsame normative Basis für eine kohärente Wasserpolitik geschaffen, die das Ziel verfolgt, die Ressource Wasser und die Gewässer in allen Staaten zum Wohle zukünftiger Generationen in koordinierter Weise langfristig zu schützen und zu bewirtschaften. Die Bewirtschaftung der Gewässer (Fließgewässer, Seen, Grundwasser und Meere) erfolgt flussgebietsbezogen und in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich in formal vorgegebenen und klar strukturierten Planungs- und Umsetzungsprozessen. Dazu gehören insbesondere
- die systematische Erhebung aller Wassernutzungen und der damit einhergehenden Belastungen der Gewässer,
- eine umfassende, länder- und staatenübergreifend abgestimmte Bewertung der Zustände der einzelnen Gewässer
- sowie die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Erreichen der seit Inkrafttreten der WRRL im Jahr 2000 in der EU geltenden, einheitlichen Umweltziele.
Gewässerbewirtschaftung nach den Prinzipien der WRRL beinhaltet auch einen kontinuierlichen, bereichsübergreifenden Dialog zu den wichtigen Fragen des Gewässerschutzes und der Gewässerentwicklung. Diese Partizipation bezieht Wassernutzer wie Wasserschützer, die politischen Mandatsträger, Stakeholder-Vertreter, die Kommunen, Landwirte und Betriebe ebenso mit ein wie letztlich jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger, der / dem sauberes Wasser und lebendige Gewässer ein Anliegen sind.
Zentrales Umweltziel der WRRL ist es, für Oberflächengewässer, das Grundwasser sowie die Küstengewässer einen guten Zustand zu erreichen. Der gute Zustand wird für die oberirdischen Gewässer über das Erreichen von Mindestanforderungen bezüglich mehrerer biologischer und chemischer Parameter definiert. Beim Grundwasser ist der Zustand dann gut, wenn Menge und Chemie stimmen, d. h. ein ausgeglichenes Verhältnis von Grundwasserneubildung und Wasserentnahme vorherrscht und sich Nähr- und Schadstoffe nur in geringen, unschädlichen Mengen oder am besten überhaupt nicht im Wasser befinden. Grundsätzlich orientiert sich der gute Zustand an den natürlichen Verhältnissen für ein Gewässer. Außerdem gelten ein Verschlechterungsverbot, d. h. dass sich der Zustand eines Gewässers bzw. einzelner Qualitätskomponenten aufgrund menschlichen Handelns bzw. neuer Vorhaben nicht verschlechtern darf, und ein Zielerreichungs- bzw. Erhaltungsgebot. Dies bedeutet, dass keine Einwirkung auf die Gewässer stattfinden darf, welche das Erreichen oder den Erhalt eines guten Zustands gefährden könnten.
Kernelemente der wasserwirtschaftlichen Planung sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, welche für ganze Flussgebiete oder Teile davon aufgestellt werden. Ein Bewirtschaftungsplan gibt einen Überblick über die wasserwirtschaftlichen Fakten im betrachteten Flussgebiet, zu den Schutzgebieten, zu Gewässerbelastungen und ihren Auswirkungen auf den Zustand der einzelnen Wasserkörper und zu den zu erreichenden Umweltzielen. Das zugehörige Maßnahmenprogramm beschreibt die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm bilden zusammen ein strategisches Fachkonzept für ein Flussgebiet, welches für Behörden als verbindliche Leitlinie beim Gewässerschutz dient.
2009 wurden erstmalig Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Bayern betreffenden Flussgebiete der Donau, des Rheins, der Elbe und der Weser erstellt und veröffentlicht. Diese galten für die erste Bewirtschaftungsperiode bis Ende des Jahres 2015. Jeweils nach Ende des 6-jährigen Bewirtschaftungszeitraums werden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme überprüft und aktualisiert oder neu aufgestellt.
Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie über die nachfolgenden Links.
Weiterführende Informationen
Informationen aus dem Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Grundlagen und Ziele
- Organisation und Partizipation in Bayern
- Bewirtschaftungsplanung 2022 bis 2027
- Bewirtsschaftungspläne 2016 bis 2021
- Bewirtschaftungsplanung 2010 bis 2015
- UmweltAtlas Bayern – Themenbereich "Gewässerbewirtschaftung"
- Informationsmaterial
Informationen der Flussgebietsgemeinschaften (mit Beteiligung des Freistaates Bayern)
- Flussgebietsgemeinschaft Donau – WRRL
- Flussgebietsgemeinschaft Rhein – WRRL
- Flussgebietsgemeinschaft Elbe – WRRL
- Flussgebietsgemeinschaft Weser – WRRL